Praxis für Tanz- und Ausdruckstherapie
Anja Mann

Kosten und Honorar

Kostenübernahme:
In meiner Praxis besteht generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. Die Kosten für die Therapie sind für Sie als Privatpatientin oder Privatpatient selbst zu tragen. Das bringt jedoch auch Vorteile für Sie mit:

  • für die Therapie ist keine Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt notwendig
  • ebenso bedarf es keiner Diagnose, jedoch stelle ich immer eine Verdachtsdiagnose, um die schwere der Erkrankung einzuschätzen und meine Heilerlaubnis zu bestätigen (nicht alle Krankheitsbilder dürfen von Heilpraktikern für Psychotherapie behandelt werden)
  • Termine können kurzfristig vergeben werden
  • Anonymität ist gegeben, denn Dritte werden nicht automatisch informiert (Krankenkassen, Arbeitgeber ...)
  • es gibt keine festgelegten Stundenkontingente, die Therapie kann so lange in Anspruch genommen werden, wie sie benötigt wird
  • die Kosten der Therapie können unter Umständen als Krankheitskosten, im Falle eines Coachings auch als Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden, lassen Sie sich hierbei von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Manche privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen eventuell die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen. Deshalb empfehle ich immer, die Kostenübernahme im Einzelfall bei der privaten Krankenversicherung anzufragen. 

Im Falle eines sexuellen Missbrauchs in der Kindheit/Jugend können noch bis August 2025 Anträge beim Fond sexueller Missbrauch gestellt werden https://www.fonds-missbrauch.de/. Der Fond übernimmt bis zu 10.000 Euro für alternative Behandlungsangebote. Gern informiere ich Sie zu den Leistungen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Ausfallhonorar:
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so bitte ich Sie, diesen bis 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Sollte diese Frist von Ihnen nicht eingehalten werden, so kann ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben und werde Ihnen den Betrag für den nicht wahrgenommenen Termin in voller Höhe in Rechnung stellen. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

Honorar:

      

Vorgespräch zum Kennenlernen

60 Minuten

65 Euro

Anamnesegespräch

60 Minuten

80 Euro

Einzelstunde

60 Minuten

80 Euro

Einzelstunde

90 Minuten

110 Euro

Einzelstunde

120 Minuten

140 Euro