Kostenübernahme:
In meiner Praxis besteht generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. Die Kosten für die Therapie sind für Sie als Privatpatientin oder Privatpatient selbst zu tragen. Das bringt jedoch auch Vorteile für Sie mit:
Manche privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen eventuell die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen. Deshalb empfehle ich immer, die Kostenübernahme im Einzelfall bei der privaten Krankenversicherung anzufragen.
Im Falle eines sexuellen Missbrauchs in der Kindheit/Jugend können noch bis August 2025 Anträge beim Fond sexueller Missbrauch gestellt werden https://www.fonds-missbrauch.de/. Der Fond übernimmt bis zu 10.000 Euro für alternative Behandlungsangebote. Gern informiere ich Sie zu den Leistungen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Ausfallhonorar:
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so bitte ich Sie, diesen bis 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Sollte diese Frist von Ihnen nicht eingehalten werden, so kann ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben und werde Ihnen den Betrag für den nicht wahrgenommenen Termin in voller Höhe in Rechnung stellen. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.
Honorar: | ||
Vorgespräch zum Kennenlernen | 60 Minuten | 65 Euro |
Anamnesegespräch | 60 Minuten | 80 Euro |
Einzelstunde | 60 Minuten | 80 Euro |
Einzelstunde | 90 Minuten | 110 Euro |
Einzelstunde | 120 Minuten | 140 Euro |